Mezgin Osman flieht im Jahr 2012 aus dem zerbombten Aleppo über die Türkei nach Bulgarien. Dort glaubt sie in Sicherheit zu sein, schließlich ist sie in einem EU-Land. Doch es kommt anders: Nach ihrer Ankunft in Bulgarien wird die schwangere Syrerin zusammen mit ihren zwei Kindern inhaftiert. „Wir haben sehr gehungert. Als ich ohnmächtig wurde, kam ein Arzt. Er hat gesagt, dass ich besseres Essen brauche, aber dort gab es das nicht.“
Nach anderthalb Monaten werden sie entlassen und in ein Flüchtlingslager nach Sofia verlegt. Dort sind sie zwar nicht eingesperrt, aber die Situation ist katastrophal: Überbelegung, Mangelversorgung, Schmutz. 32 Euro erhält Mezgin Osman im Monat als „Lebensunterhalt“. „Mit diesem bisschen Geld konnte ich für 15 Tage etwas zu essen kaufen, den Rest der Zeit mussten wir mehr oder weniger hungern. Zum Arzt konnten wir nicht, da wir kein Geld hatten um ihn zu bezahlen“. Irgendwann dringen Männer gewaltsam in das Flüchtlingslager ein. Einer schreit: „Man sollte alle Syrer auf einen Fußballplatz stellen und verbrennen.“ Der Vorfall stürzt die junge Mutter erneut in Angst und Verzweiflung.
Dann endlich gute Nachrichten: Frau Osman bringt ihr drittes Kind gesund zur Welt und ihr Asylantrag wird anerkannt. Doch die Freude währt nur kurz. Als anerkannter Flüchtling muss sie das Lager verlassen und erhält auch keine 32 Euro mehr. Eine Weile kommt sie bei Privatpersonen unter, dann muss sie auch dort ausziehen. „Ich sollte raus, aber wohin? Ich hätte im Winter mit einem Neugeborenen auf der Straße leben müssen.“ Mezgin Osman entscheidet sich für die Weiterflucht nach Deutschland, wo sie eine Schwester hat. Hier seien sie und ihre Kinder sicher, glaubt sie. Doch von Deutschland aus droht ihr nun die Abschiebung nach Bulgarien, da sie dort ihre Flüchtlingsanerkennung erhalten hat. Für Frau Osman eine Horrorvorstellung.
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Update: PRO ASYL unterstützt Mezgin Osman über den Rechtshilfefonds. Durch die Intervention eines Rechtsanwaltes konnte nun ein Erfolg erzielt werden: Frau Osman und ihre Kindern haben ein nationales Abschiebungsverbot erhalten. Damit ist klar: Sie werden nicht nach Bulgarien abgeschoben, endlich kann die Familie aufatmen.